Allgemeine Geschäftsbedienungen
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
Direkt Zulassen
Peyman Farshbaf Masalehdan
Busbrookhöhe 120
22159 Hamburg
Deutschland
Telefon: 040 35775446
E-Mail: office@direktzulassen.de
Website: www.direktzulassen.de
– nachfolgend „Anbieter“ genannt –
und seinen Kunden über:
Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Zulassung, Umschreibung und Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen,
die Vermittlung und technische Abwicklung internetbasierter Zulassungsvorgänge,
den Verkauf und die Lieferung von Kennzeichenschildern,
den Verkauf und die Lieferung von Umweltplaketten sowie
sonstige im Online-Shop angebotene Waren und Zusatzleistungen.
Kunde kann sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
Individuelle Vereinbarungen sowie die konkrete Leistungs- oder Produktbeschreibung im Online-Shop haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertragsgegenstand
Der Anbieter betreibt einen privaten gewerblichen Zulassungsdienst und einen Online-Shop. Der Anbieter ist keine Behörde und keine Zulassungsstelle.
Je nach Bestellung kann der Vertrag Folgendes umfassen:
a) Zulassungsdienstleistungen
Neuzulassung,
Wiederzulassung,
Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel,
Änderung von Halterdaten,
Außerbetriebsetzung,
internetbasierte Fahrzeugzulassung,
Beantragung oder Reservierung von Wunschkennzeichen,
Übermittlung von Anträgen, Daten und Unterlagen,
Beschaffung und Versand von Zulassungsdokumenten,
weitere ausdrücklich beschriebene Zulassungsleistungen.
b) Waren
individuell angefertigte Kennzeichenschilder,
grüne Umweltplaketten,
sonstige im Online-Shop angebotene Fahrzeug- und Zulassungsprodukte.
c) Zusatzleistungen
Versand- oder Kurierleistungen,
Kennzeichenreservierungen,
Dokumentenprüfung,
weitere im Angebot beschriebene Zusatzleistungen.
Der konkrete Vertragsinhalt ergibt sich aus der jeweiligen Produkt- oder Leistungsbeschreibung, den Angaben im Bestellprozess und der Auftragsbestätigung.
Werden Waren und Dienstleistungen gemeinsam bestellt, können diese Bestandteil eines einheitlichen Auftrags sein. Die rechtliche Beurteilung von Widerruf, Lieferung und Leistung erfolgt für die jeweiligen Bestandteile nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 3 Zulassungsdienstleistungen
Der Anbieter unterstützt den Kunden bei der Vorbereitung, Einreichung und Abwicklung von Zulassungsvorgängen.
Der Anbieter nutzt hierfür eigene Arbeitsabläufe sowie technische Systeme und Portale von beauftragten Dienstleistern. Zulassungsvorgänge können über einen technischen Dienstleister bearbeitet werden, der eine Verbindung zur Großkundenschnittstelle des Kraftfahrt-Bundesamts oder zu den zuständigen Zulassungsbehörden bereitstellt.
Der Anbieter behauptet damit nicht, selbst Betreiber der Großkundenschnittstelle, Zulassungsbehörde oder unmittelbarer technischer Vertragspartner des Kraftfahrt-Bundesamts zu sein.
Der Anbieter schuldet eine sorgfältige und fachgerechte Bearbeitung des Auftrags. Er schuldet jedoch keine bestimmte Entscheidung der Behörde.
Insbesondere werden nicht garantiert:
die erfolgreiche Zulassung oder Außerbetriebsetzung,
die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens,
die Annahme eines Antrags durch eine Behörde,
eine bestimmte Bearbeitungszeit der Behörde,
die jederzeitige Verfügbarkeit behördlicher oder technischer Systeme.
Über die Durchführung, Ablehnung oder weitere Bearbeitung eines Zulassungsvorgangs entscheidet ausschließlich die zuständige Behörde.
Vom Anbieter ausdrücklich als verbindlich zugesagte Leistungen und Termine bleiben unberührt.
§ 4 Vertragsschluss
Die Darstellung von Waren und Dienstleistungen im Online-Shop stellt grundsätzlich kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar. Sie fordert den Kunden zur Abgabe einer Bestellung auf.
Der Kunde legt die gewünschten Waren oder Dienstleistungen in den Warenkorb und durchläuft den elektronischen Bestellprozess.
Vor Abgabe der Bestellung kann der Kunde seine Eingaben überprüfen und berichtigen.
Mit Betätigung der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechend eindeutigen Schaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab.
Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung bestätigt zunächst nur den Eingang der Bestellung. Sie stellt noch keine Vertragsannahme dar, sofern sie nicht ausdrücklich zugleich als Auftragsbestätigung bezeichnet wird.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter:
die Bestellung ausdrücklich per E-Mail bestätigt,
eine Auftragsbestätigung versendet,
die Ware versendet,
mit der Ausführung der bestellten Dienstleistung beginnt oder
den Kunden ausdrücklich zur Zahlung auffordert und dabei erklärt, dass der Auftrag angenommen wurde.
Werden einzelne Bestandteile einer Bestellung nicht angenommen, wird der Kunde darüber informiert. Bereits geleistete Zahlungen für nicht angenommene Bestandteile werden zurückerstattet.
Vertragssprache ist Deutsch.
Der Kunde erhält die Vertragsbestimmungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail.
§ 5 Pflichten des Kunden bei Zulassungsaufträgen
Der Kunde muss alle für die Auftragsbearbeitung erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig, richtig, aktuell und rechtzeitig bereitstellen.
Hierzu können insbesondere gehören:
vollständige Halterdaten,
vollständige Fahrzeugdaten,
Zulassungsbescheinigung Teil I,
Zulassungsbescheinigung Teil II,
Sicherheitscodes der Fahrzeugdokumente,
Sicherheitscodes der Kennzeichenschilder,
elektronische Versicherungsbestätigung,
Nachweis der Hauptuntersuchung,
SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer,
Personalausweis, Reisepass oder anderer Identitätsnachweis,
Vollmacht,
Gewerbeanmeldung oder Registerauszug,
Einwilligungen oder Erklärungen weiterer Berechtigter.
Der Kunde versichert, dass er:
selbst Fahrzeughalter ist oder
vom Fahrzeughalter wirksam bevollmächtigt wurde.
Der Kunde darf keine fremden Daten, Dokumente, Sicherheitscodes oder Vollmachten ohne entsprechende Berechtigung verwenden.
Der Kunde muss Änderungen, Fehler oder fehlende Unterlagen unverzüglich mitteilen.
Der Kunde muss sicherstellen, dass er unter der angegebenen E-Mail-Adresse erreichbar ist und Rückfragen zeitnah beantwortet.
Verzögerungen aufgrund unvollständiger, unrichtiger oder verspätet eingereichter Angaben verlängern die Bearbeitungszeit entsprechend.
Entsteht durch schuldhaft falsche oder unvollständige Kundenangaben zusätzlicher Aufwand, kann der Anbieter den erforderlichen und nachweisbaren Mehraufwand nach den gesetzlichen Vorschriften berechnen.
Erhebliche zusätzliche Kosten werden dem Kunden grundsätzlich vor ihrer Auslösung mitgeteilt.
§ 6 Vollmacht
Soweit für die Bearbeitung erforderlich, erteilt der Kunde dem Anbieter eine gesonderte Vollmacht.
Die Vollmacht kann insbesondere dazu berechtigen:
Zulassungsanträge vorzubereiten und einzureichen,
Daten und Dokumente an technische Dienstleister und Behörden zu übermitteln,
Erklärungen des Kunden weiterzuleiten,
Unterlagen vorzulegen oder entgegenzunehmen,
Zulassungsdokumente und Kennzeichenschilder entgegenzunehmen.
Der konkrete Umfang der Vollmacht ergibt sich aus dem jeweiligen Vollmachtsformular.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen keine gesetzlich oder behördlich erforderliche gesonderte Vollmacht.
Widerruft der Kunde eine Vollmacht nach Beginn der Auftragsbearbeitung, bleiben Ansprüche auf Vergütung bereits erbrachter Leistungen sowie auf Ersatz angefallener Fremd- und Behördenkosten nach den gesetzlichen Vorschriften bestehen.
§ 7 Kennzeichenschilder
Kennzeichenschilder werden entsprechend der vom Kunden angegebenen oder im Rahmen des Zulassungsauftrags bestätigten Kennzeichenkombination angefertigt.
Der Kunde muss die eingegebene Kennzeichenkombination vor Abgabe der Bestellung sorgfältig überprüfen.
Eine Reservierung oder Bestellung von Kennzeichenschildern begründet keinen Anspruch darauf, dass die Zulassungsbehörde das Kennzeichen tatsächlich zuteilt.
Soweit eine Wunschkennzeichenreservierung vereinbart ist, übermittelt der Anbieter den Reservierungswunsch an die zuständige Stelle oder lässt ihn über einen technischen Dienstleister übermitteln.
Ist das gewünschte Kennzeichen nicht verfügbar, wird der Kunde informiert. Soweit möglich, kann der Kunde eine andere Kennzeichenkombination auswählen.
Beruht eine fehlerhafte Anfertigung ausschließlich auf einer falschen Kennzeichenangabe des Kunden, liegt grundsätzlich kein vom Anbieter verursachter Sachmangel vor.
Beruht die fehlerhafte Anfertigung auf einem Fehler des Anbieters, des Herstellers oder eines vom Anbieter eingesetzten Erfüllungsgehilfen, gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
§ 8 Umweltplaketten
Umweltplaketten werden nur auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Fahrzeugdaten und Nachweise bearbeitet.
Der Kunde muss insbesondere das richtige amtliche Kennzeichen sowie die für die Bestimmung der Schadstoffgruppe erforderlichen Fahrzeugdaten angeben.
Die Ausgabe und Beschriftung der Umweltplakette erfolgt durch eine hierzu berechtigte Ausgabestelle oder einen entsprechend berechtigten Produktions- und Versandpartner.
Das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs wird entsprechend den gesetzlichen Anforderungen in das dafür vorgesehene Feld der Plakette eingetragen.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die angegebenen Fahrzeugdaten und das Kennzeichen richtig sind.
Ergibt die Prüfung, dass für das Fahrzeug keine bestellte grüne Umweltplakette ausgegeben werden darf, kann der Auftrag abgelehnt werden.
In diesem Fall werden nicht verbrauchte Zahlungen zurückerstattet. Bereits erbrachte Prüfleistungen und tatsächlich entstandene Fremdkosten können nach den gesetzlichen Vorschriften abgerechnet werden.
Die richtige Ausstellung einer Umweltplakette begründet keine Garantie, dass das Fahrzeug unabhängig von weiteren örtlichen Vorschriften in jede Umweltzone einfahren darf.
§ 9 Produktions- und Versandpartner
Der Anbieter darf zur Herstellung, Bearbeitung, Verpackung und Versendung von Waren geeignete Produktions-, Fulfilment- und Versandpartner einsetzen.
Bestellte Kennzeichenschilder und Umweltplaketten können unmittelbar vom Produktions- oder Versandpartner an den Kunden versendet werden.
Der Anbieter bleibt gegenüber dem Kunden Verkäufer und Vertragspartner. Gesetzliche Ansprüche des Kunden sind gegenüber dem Anbieter geltend zu machen.
Der Kunde wird wegen Mängeln, Falschlieferungen oder Nichtlieferungen nicht darauf verwiesen, seine Ansprüche ausschließlich gegenüber dem Produktions- oder Versandpartner geltend zu machen.
Der Produktions- oder Versandpartner ist berechtigt, die zur Herstellung und Lieferung erforderlichen Daten zu erhalten. Dazu können insbesondere gehören:
Name,
Lieferanschrift,
Kontaktdaten,
bestellte Produkte,
Kennzeichenkombination,
erforderliche Fahrzeugdaten.
Weitere Informationen zur Datenübermittlung enthält die Datenschutzerklärung.
Der Einsatz eines Produktions- oder Versandpartners begründet keinen eigenen Vertrag zwischen dem Kunden und diesem Partner, sofern im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.
§ 10 Preise und Fremdkosten
Es gelten die Preise, die im Zeitpunkt der Bestellung auf der Produkt- oder Leistungsseite und in der abschließenden Bestellübersicht angezeigt werden.
Gegenüber Verbrauchern werden die Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben, soweit Umsatzsteuer anfällt.
Zusätzlich anfallende Versandkosten, Behördengebühren und sonstige Kosten werden vor Abgabe der Bestellung ausgewiesen.
Der Gesamtpreis kann insbesondere enthalten:
das Dienstleistungsentgelt des Anbieters,
Behördengebühren,
Kosten für Kennzeichenschilder,
Kosten für Umweltplaketten,
Kosten für Kennzeichenreservierungen,
Versand- oder Kurierkosten,
Kosten technischer Dienstleister,
sonstige ausdrücklich ausgewiesene Fremdkosten.
Wird ein verbindlicher Gesamtpreis angeboten, werden keine zusätzlichen Kosten berechnet, die nicht vor Abgabe der Bestellung ausgewiesen wurden oder denen der Kunde nicht später ausdrücklich zugestimmt hat.
Kann eine behördliche Gebühr im Voraus nicht genau bestimmt werden, wird der Kunde über die Art der Berechnung oder den voraussichtlichen Betrag informiert.
Nicht verbrauchte Vorschüsse werden nach Abschluss oder Beendigung des Auftrags zurückerstattet.
§ 11 Zahlung
Die angebotenen Zahlungsmethoden werden dem Kunden im Bestellprozess angezeigt.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist die Zahlung unmittelbar nach Vertragsschluss fällig.
Der Anbieter darf mit der Auftragsbearbeitung und Warenbestellung warten, bis die Zahlung vollständig eingegangen ist.
Die Zahlungsabwicklung kann über externe Zahlungsdienstleister erfolgen.
Bei einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift oder fehlgeschlagenen Zahlung kann der Anbieter die hierdurch tatsächlich entstandenen Kosten verlangen.
Geschäftskunden kann nach gesonderter Vereinbarung eine Zahlung auf Rechnung eingeräumt werden.
Das Zahlungsziel für Rechnungen beträgt 14 Tage, sofern auf der Rechnung kein anderes Zahlungsziel angegeben ist.
§ 12 Bearbeitungs- und Lieferzeiten
Die voraussichtlichen Bearbeitungs- und Lieferzeiten ergeben sich aus der jeweiligen Produkt- oder Leistungsbeschreibung.
Die Bearbeitungszeit einer Zulassungsdienstleistung beginnt grundsätzlich erst, wenn:
der Vertrag zustande gekommen ist,
die Zahlung eingegangen ist,
alle erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig vorliegen,
erforderliche Vollmachten vorliegen und
gegebenenfalls das ausdrückliche Verlangen zum vorzeitigen Beginn der Dienstleistung vorliegt.
Die Lieferzeit von Waren beginnt grundsätzlich mit Vertragsschluss beziehungsweise Zahlungseingang, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Angaben wie „innerhalb von 24 Stunden“ sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindliche Leistungsfrist bezeichnet wurden.
Unverbindliche Zeitangaben sind Erfahrungswerte.
Verzögerungen können insbesondere entstehen durch:
technische Störungen von Behördenportalen,
Ausfälle der Großkundenschnittstelle oder anderer Schnittstellen,
Wartungsarbeiten,
Rückfragen oder Entscheidungen der Zulassungsbehörde,
unvollständige Kundenunterlagen,
fehlende Versicherungs- oder Steuerdaten,
Produktionsengpässe,
Störungen bei Zahlungs- oder Versanddienstleistern,
höhere Gewalt.
Der Anbieter informiert den Kunden über erkennbare erhebliche Verzögerungen.
Gesetzliche Rechte des Kunden bei einem vom Anbieter zu vertretenden Verzug bleiben unberührt.
§ 13 Lieferung
Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden im Bestellprozess angegebene Lieferanschrift.
Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Lieferanschrift verantwortlich.
Der Versand kann unmittelbar durch einen Produktions- oder Versandpartner erfolgen.
Waren aus einer gemeinsamen Bestellung können getrennt voneinander versendet werden, wenn dies für den Kunden zumutbar ist. Hierdurch entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Versandkosten, sofern diese nicht vorher ausdrücklich vereinbart wurden.
Bei Verbrauchern geht die Gefahr eines zufälligen Verlusts oder einer zufälligen Beschädigung grundsätzlich erst mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm benannten Empfänger über.
Bei Unternehmern geht die Gefahr mit der Übergabe an das mit dem Versand beauftragte Unternehmen über, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Offensichtliche Transportschäden sollten möglichst beim Zusteller dokumentiert und dem Anbieter mitgeteilt werden.
Die gesetzlichen Rechte eines Verbrauchers werden durch eine unterlassene Schadensmeldung beim Zusteller nicht eingeschränkt.
§ 14 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Kaufpreises Eigentum des Anbieters.
Gegenüber Unternehmern bleibt die Ware bis zur vollständigen Begleichung aller fälligen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum des Anbieters, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 15 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung und dem Muster-Widerrufsformular.
Für die Zulassungsdienstleistung gilt:
Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass der Anbieter bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt, kann der Verbraucher bei einem späteren Widerruf unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung schulden.
Das Widerrufsrecht bei einer entgeltlichen Dienstleistung erlischt erst mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung und nur, wenn der Verbraucher zuvor:
ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und
bestätigt hat, dass er weiß, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt.
Die Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen allein stellt keine Zustimmung zum vorzeitigen Leistungsbeginn dar.
Bei Waren besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn die Ware:
nicht vorgefertigt ist,
aufgrund einer individuellen Auswahl oder Bestimmung des Verbrauchers hergestellt wird oder
eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten ist.
Dies kann insbesondere gelten für:
Kennzeichenschilder, die mit einer vom Kunden bestimmten Kennzeichenkombination angefertigt wurden,
Umweltplaketten, die mit dem individuellen amtlichen Kennzeichen des Kunden beschriftet wurden.
Der Ausschluss des Widerrufsrechts gilt nur, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind.
Für nicht individualisierte oder vorgefertigte Waren besteht das gesetzliche Widerrufsrecht grundsätzlich fort.
Das fehlende Widerrufsrecht bei individuell angefertigten Waren schränkt die gesetzlichen Mängelrechte nicht ein.
Werden Waren und Dienstleistungen gemeinsam bestellt, wird das Widerrufsrecht für jeden Vertragsbestandteil nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften beurteilt.
§ 16 Stornierung
Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Möchte der Kunde einen Auftrag außerhalb eines gesetzlichen Widerrufsrechts stornieren, muss er den Anbieter unverzüglich informieren.
Der Anbieter prüft, ob die Bearbeitung, Herstellung oder Versendung noch gestoppt werden kann.
Eine Stornierung kann insbesondere nicht mehr vollständig möglich sein, wenn:
ein Zulassungsantrag bereits übermittelt wurde,
Behördengebühren ausgelöst wurden,
ein Kennzeichenschild bereits individuell angefertigt wurde,
eine Umweltplakette bereits individuell beschriftet wurde,
die Ware bereits versandt wurde.
Bereits erbrachte Leistungen sowie tatsächlich entstandene Behörden-, Produktions-, Versand- und Fremdkosten können nach den gesetzlichen Vorschriften abgerechnet werden.
Nicht verbrauchte Zahlungen werden zurückerstattet.
§ 17 Fehlgeschlagene Zulassungsvorgänge
Wird ein Zulassungsvorgang aus Gründen abgelehnt oder nicht durchgeführt, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, besteht nicht automatisch ein Anspruch auf vollständige Erstattung sämtlicher bereits entstandener Kosten.
Dies kann insbesondere gelten, wenn:
Angaben des Kunden falsch oder unvollständig sind,
Unterlagen oder Vollmachten fehlen,
offene Kraftfahrzeugsteuern oder Gebühren bestehen,
die elektronische Versicherungsbestätigung ungültig ist,
Sicherheitscodes nicht funktionieren,
die Behörde zusätzliche Nachweise verlangt,
das Fahrzeug die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt,
die Behörde den Vorgang aus anderen rechtlichen Gründen ablehnt.
Der Anbieter darf in diesen Fällen nur tatsächlich erbrachte Leistungen und tatsächlich angefallene Fremd- und Behördenkosten abrechnen.
Hat der Anbieter das Scheitern des Vorgangs zu vertreten, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
Ist die Durchführung endgültig unmöglich und wurde noch keine vergütungspflichtige Leistung erbracht, wird der hierfür gezahlte Betrag zurückerstattet.
§ 18 Mängelrechte
Für verkaufte Waren gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
Ist eine Ware mangelhaft, kann der Kunde nach den gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere Nacherfüllung verlangen.
Der Anbieter kann die Nacherfüllung je nach Sachlage durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Ware erbringen, soweit dem Kunden kein gesetzliches Wahlrecht entgegensteht.
Der Kunde soll erkennbare Mängel möglichst zeitnah mitteilen, damit der Anbieter den Vorgang prüfen kann.
Die gesetzlichen Rechte eines Verbrauchers werden durch eine verspätete Meldung nicht automatisch eingeschränkt.
Bei Unternehmern gelten ergänzend die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, soweit sie anwendbar sind.
Das fehlende Widerrufsrecht bei individuell angefertigten Kennzeichenschildern oder Umweltplaketten schließt Mängelansprüche nicht aus.
Eine Ware ist nicht allein deshalb mangelhaft, weil sie aufgrund einer falschen, vom Kunden übermittelten Kennzeichen- oder Fahrzeugangabe entsprechend falsch individualisiert wurde.
§ 19 Beanstandungen von Dienstleistungen
Für die Zulassungsdienstleistungen gelten die gesetzlichen Rechte bei nicht vertragsgemäßer Leistung.
Der Kunde soll erkennbare Bearbeitungsfehler möglichst unverzüglich mitteilen.
Beruht ein Fehler auf einem vom Anbieter zu vertretenden Bearbeitungsfehler, wird der Anbieter zunächst versuchen, den Fehler ohne zusätzliche Dienstleistungsgebühr zu korrigieren, soweit dies möglich und dem Kunden zumutbar ist.
Eine behördliche Ablehnung, Verzögerung oder abweichende Entscheidung stellt allein keinen Fehler der Dienstleistung dar, wenn der Anbieter seine eigenen vertraglichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllt hat.
§ 20 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt:
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie,
nach dem Produkthaftungsgesetz und
soweit sonstige zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften eingreifen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
Der Anbieter haftet nicht für eine bestimmte Entscheidung oder Bearbeitungsdauer der Zulassungsbehörde, soweit der Anbieter diese nicht zu vertreten hat.
Der Anbieter haftet nicht für vorübergehende Ausfälle behördlicher oder technischer Systeme, soweit er den Ausfall nicht zu vertreten hat und angemessene Maßnahmen zur Fortsetzung der Bearbeitung ergreift.
Zwingende gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
§ 21 Datenschutz
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten, soweit dies zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
Abhängig von der Bestellung können erforderliche Daten insbesondere übermittelt werden an:
Zulassungsbehörden,
technische Portal- und Schnittstellenanbieter,
den Anbieter der Verbindung zur Großkundenschnittstelle,
Versicherungsunternehmen,
Zahlungsdienstleister,
Kennzeichenhersteller,
berechtigte Ausgabestellen für Umweltplaketten,
Produktions- und Fulfilmentpartner,
Versand- und Kurierdienstleister.
Es werden nur solche Daten übermittelt, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind.
Weitere Informationen, insbesondere zu Empfängern, Rechtsgrundlagen und Speicherdauer, enthält die Datenschutzerklärung:
https://direktzulassen.de/datenschutz
§ 22 Verbraucherstreitbeilegung
Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 23 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihnen durch zwingende Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Hamburg Gerichtsstand, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
§ 24 Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
An die Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Juli 2026
